ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

EXZELLENTIA CONSTRUCTIO UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Innenausbau, Trockenbau, Spachtelarbeiten, Bodenverlegung, Türen- und Zargenmontage, Küchen- und Möbelmontage

Unternehmen: Exzellentia Constructio UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift: Hans-Stießberger-Straße 11, 85540 Haar, Deutschland
Telefon: +49 160 96273279
E-Mail: kontakt@exzellentia-constructio.de

Stand: Juni 2026

Hinweis: Diese AGB regeln wiederkehrende Abläufe unserer Leistungen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Exzellentia Constructio UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften uneingeschränkt. Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

§ 2 Leistungsumfang

Unser Leistungsbereich umfasst insbesondere Innenausbau, Trockenbau, Spachtel- und Schleifarbeiten, Bodenverlegung, Türen- und Zargenmontage, Küchen- und Möbelmontage sowie die Montage genormter Baufertigteile.

Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Gas- und sonstige zulassungspflichtige Facharbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und durch entsprechend zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden.

Anschlüsse von Geräten erfolgen nur, soweit sie rechtlich zulässig sind, die Anschlusspunkte gebrauchsfertig, frei zugänglich, normgerecht vorbereitet und bauseits vorhanden sind. Bei fehlenden, ungeeigneten oder unsicheren Anschlüssen entfällt der Anschluss.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Gegenzeichnung, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder tatsächlichen Beginn der Ausführung zustande.

Planungen, Skizzen, Maße, Materiallisten und Leistungsbeschreibungen sind vom Auftraggeber vor Auftragserteilung sorgfältig zu prüfen. Unklarheiten sind vor Ausführung mitzuteilen.

Nachträgliche Wünsche, Zusatzarbeiten, Änderungen der Ausführung, Materialwechsel oder nicht vorhersehbare Mehrleistungen werden gesondert vergütet.

§ 4 Aufmaß, Maße und örtliche Voraussetzungen

Termine zum Aufmaß werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angegebenen Telefonnummern erreichbar sind und Zugang zum Objekt besteht.

Für vom Auftraggeber selbst mitgeteilte, unbestätigte oder nachträglich geänderte Maße übernehmen wir keine Gewähr.

Mehrkosten durch falsche Maße, bauliche Änderungen oder nicht vorhersehbare örtliche Umstände trägt der Auftraggeber, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

Änderungen nach dem Aufmaß, insbesondere an Wänden, Böden, Fliesen, Installationen, Decken, Ausschnitten oder Anschlüssen, sind uns unverzüglich vor Ausführung mitzuteilen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Leistungsbeginn alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausführung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere freier Zugang, geräumte Arbeitsbereiche, Strom, Beleuchtung, Park- bzw. Entladefläche und ein trockener, tragfähiger sowie geeigneter Untergrund.

Der Auftraggeber informiert uns vor Beginn über sichtbare und unsichtbare Leitungen, Rohre, Fußbodenheizungen, Hohlräume, besondere Wandaufbauten, Feuchtigkeit, Schimmel, Tragfähigkeitsprobleme und sonstige Risiken im Arbeitsbereich.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen wir die Ausführung unterbrechen oder verschieben. Hierdurch entstehende Mehrkosten, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Lagerkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

§ 6 Wände, Decken, Tragfähigkeit und Befestigungen

Der Auftraggeber ist für die Tragfähigkeit von Wänden, Decken und Untergründen verantwortlich, soweit diese nicht durch uns hergestellt oder ausdrücklich geprüft wurden.

Für Hängeschränke, Regale, Küchenoberschränke, Hauben, Deckenelemente und schwere Bauteile müssen geeignete Befestigungsuntergründe vorhanden sein. Bei Trockenbauwänden sind bauseits ausreichende Verstärkungen an den Montagestellen vorzusehen.

An einfach beplankten oder nicht ausreichend verstärkten Trockenbauwänden kann die Montage schwerer Hängeschränke, Regale oder vergleichbarer Elemente abgelehnt werden. Für Schäden infolge nicht tragfähiger Untergründe haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

Putzabplatzungen, Ausbrüche, Schäden an verdeckten Fliesen, Tapeten, Altputz oder Mauerwerk können bei Demontage- und Befestigungsarbeiten nicht immer ausgeschlossen werden. Eine Haftung besteht nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.

§ 7 Installationen, Geräte und Anschlüsse

Alle Elektro-, Wasser-, Abwasser-, Gas-, Abluft- und sonstigen technischen Anschlüsse müssen bauseits entsprechend Plan, Herstellerangaben und geltenden Vorschriften vorbereitet sein.

Leitungen und Rohre müssen so verlegt sein, dass Montage und Geräteeinbau ohne Gefahr möglich sind. Fehlende, falsch positionierte, nicht zugängliche oder nicht normgerechte Anschlüsse berechtigen uns, die betroffene Leistung nicht auszuführen oder nur nach gesonderter Vereinbarung fortzusetzen.

Für kundeneigene Geräte, Armaturen, Arbeitsplatten, Spülen, Untertischgeräte, Durchlauferhitzer und sonstige beigestellte Bauteile übernehmen wir keine Funktionsgarantie. Schäden oder Defekte, die auf Zustand, Alter, Materialfehler, Vorschäden oder falsche Herstellerangaben zurückgehen, fallen nicht in unsere Verantwortung.

Doppelbelegungen, Mehrfachstecker, provisorische Elektroanschlüsse oder sicherheitsbedenkliche Anschlussvarianten werden nicht ausgeführt.

§ 8 Material, Lieferungen und kundenseitige Beistellungen

Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material muss vollständig, passend, unbeschädigt und rechtzeitig am Montageort vorhanden sein. Der Auftraggeber trägt das Risiko für fehlende, falsche, beschädigte oder ungeeignete kundenseitige Materialien.

Fehlen Teile oder sind Nachbestellungen erforderlich, berechtigt dies nicht zur vollständigen Verweigerung der Abnahme bereits ordnungsgemäß erbrachter Teilleistungen. Noch offene Leistungen werden nach Lieferung der fehlenden Teile nachgeholt.

Handelsübliche und materialbedingte Abweichungen bei Farbe, Struktur, Maserung, Fugenbild, Naturstein, Holz, Keramik, Mineralstoff oder vergleichbaren Materialien stellen keinen Mangel dar, sofern die Abweichung zumutbar ist und keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung besteht.

§ 9 Termine, Verschiebungen und Behinderungen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch fehlende Materialien, nicht vorbereitete Baustellen, höhere Gewalt, Krankheit, Verkehr, Lieferprobleme oder andere nicht von uns zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungszeit angemessen.

Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können nachgewiesene Kosten, Wartezeiten, Leerfahrten und bereits disponierte Kapazitäten berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kurzfristige Terminabsagen am Ausführungstag oder am vorherigen Arbeitstag können zu einer Ausfall- bzw. Leerfahrtpauschale führen, sofern uns hierdurch ein Schaden entsteht.

§ 10 Vergütung, Anzahlung und Abschlagszahlungen

Die Vergütung richtet sich nach Angebot, Auftragsbestätigung oder gesonderter Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer bei Verbrauchern und zuzüglich Umsatzsteuer bei Nettoangeboten an Unternehmer.

Wir sind berechtigt, vor Leistungsbeginn eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Materialkosten, Sonderbestellungen und individuell angefertigte Teile können ganz oder teilweise vorab fällig werden.

Abschlagszahlungen können nach dem Wert der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangt werden. Die Schlusszahlung ist nach Fertigstellung, Abnahme oder berechtigter Teilabnahme sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Abnahme und Teilabnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäß hergestellte Leistungen abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Wird die Leistung genutzt, in Betrieb genommen, weiterbearbeitet oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe konkreter Mängel beanstandet, kann dies als Abnahme oder Teilabnahme gelten, soweit gesetzlich zulässig.

Bei umfangreichen Aufträgen können abgeschlossene Teilleistungen gesondert abgenommen und abgerechnet werden.

§ 12 Mängel, Gewährleistung und Nachbesserung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder erneute Herstellung, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine Prüfung und Nachbesserung möglich ist.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, Feuchtigkeit, nicht tragfähige Untergründe, kundenseitig gestellte Materialien, Eingriffe Dritter, normale Abnutzung oder nachträgliche Änderungen, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

§ 13 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Für verdeckte Leitungen, Rohre, Installationen oder Hohlräume haften wir nicht, wenn der Auftraggeber uns hierüber nicht informiert hat und diese bei üblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.

§ 14 Wartung, Fugen und Kontrolle nach Montage

Anschluss-, Wartungs- und Silikonfugen sind regelmäßig vom Auftraggeber zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern. Wartungsfugen sind keine dauerhaften Bauteile.

Nach Arbeiten an wasserführenden Anschlüssen hat der Auftraggeber die Anschlüsse in den ersten Tagen regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen und uns bei Tropfenbildung oder Feuchtigkeit unverzüglich zu informieren.

Werden im Spülenunterschrank oder in Technikbereichen Gegenstände gelagert, ist darauf zu achten, dass Leitungen, Siphons und Anschlüsse nicht mechanisch beschädigt werden.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Exzellentia Constructio UG (haftungsbeschränkt), soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossene Verträge mit Verbrauchern gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung der Exzellentia Constructio UG (haftungsbeschränkt).

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, ist im Falle eines Widerrufs der bis dahin erbrachte Leistungsanteil zu vergüten.

§ 17 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Diese ist gesondert abrufbar bzw. wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand, soweit zulässig, der Sitz der Exzellentia Constructio UG (haftungsbeschränkt). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2026

Kontakt & Anschrift

Founder

kontakt@exzellentia-constructio.de

Strategie & Vision

Dmytro, Founder

CEO

CEO@exzellentia-constructio.de

Partnerschaften & Projekte

Andrii, CEO

Manager

info@exzellentia-constructio.de

Tägliche Kommunikation

Telefon

+49 160 96273279

Allgemeine Anfragen

Unser Büro

Hans-Stießberger-Straße 11
85540 Haar
Geschäftsadresse

TelegramWhatsApp